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Kormorandatenbank Baden-Württemberg

Im Jahr 2011 hat die Fischereiforschungsstelle (FFS) eine Datenbank zur Erfassung von Kormoranbeobachtungen in Baden-Württemberg eingerichtet. Neben der Möglichkeit, die Beobachtungen schriftlich zu melden, können die Sichtungen über eine Online-Meldestelle auch direkt in die Datenbank eingetragen werden. Von verschiedenen Seiten war darauf hingewiesen worden, dass die Online-Meldung schwierig war, daher wurde die Internetseite grundlegend überarbeitet.

Mittlerweile liegen in der Datenbank für einige Regionen Baden-Württembergs sehr gute Zahlen über den Kormoranbestand vor, für andere gibt es aber immer noch wenige oder keine Meldungen. Jeder Angler kennt die Kormoransituation an seinem Gewässer, es ist weiterhin sehr wichtig, diese Informationen weiterzugeben. Die genauen Kormoranzahlen an den Gewässern werden sowohl zur Untermauerung der Notwendigkeit der Kormoranverordnung als auch für Anträge in Schutzgebieten benötigt. Daher an dieser Stelle nochmals der dringende Aufruf, Kormoranbeobachtungen zu melden.

Die Internetseite erreicht man weiterhin über die Internetadresse http://ffs.home.dyndns.org

Fragen und Anregungen zur Online-Meldestelle sind jederzeit erwünscht (poststelle-ffs@lazbw.bwl.de). Für all diejenigen, die sich mit der Online-Meldung nicht anfreunden können, besteht nach wie vor die Möglichkeit, die ausgefüllten Meldeblätter per Post, Fax oder Mail an die FFS zu schicken (Argenweg 50/1, 88085 Langenargen, Fax: 07543 / 9308-320, E-Mail-Adresse: poststelle-ffs@lazbw.bwl.de). Das Meldeblatt kann von den Internetseiten der Regierungspräsidien und der Online-Meldestelle heruntergeladen oder bei der FFS angefordert werden.

KormoDat

Kormorandatenbank Baden-Württemberg

Die Fischereiforschungsstelle hat eine Kormorandatenbank für Baden-Württemberg (KormoDat) eingerichtet. Kormoranbeobachtungen können online direkt in die Datenbank eingetragen werden. Mit der zentralen Erfassung soll der Kenntnisstand über den aktuellen Kormoranbestand und dessen Entwicklung in Baden-Württemberg vervollständigt und verbessert werden.

Die neue Kormoranverordnung vom 20. Juli 2010 beinhaltet mehrere Veränderungen gegenüber der vorherigen Verordnung. Dies betrifft beispielsweise den Zeitraum sowie die Bereiche, in denen die Möglichkeit von Vergrämungsabschüssen besteht, aber auch den Wegfall der bürokratisch aufwändigen Ausweisung einzelner Gewässer oder Gewässerabschnitte als Vergrämungsbereiche durch die Landratsämter. Auf der anderen Seite werden Maßnahmen zur Kormoranvergrämung in Schutzgebieten schwieriger. Schon jetzt halten sich viele Kormorane in Schutzgebieten auf und es ist davon auszugehen, dass sie sich dort weiter konzentrieren werden. Für zukünftige Bewertungen und als Grundlage für genauere Abschätzungen des resultierenden Fraßdrucks auf die Fischbestände ist eine Vervollständigung der Kenntnisse über den Kormoranbestand in Baden-Württemberg zwingend geboten. Um die Vielzahl an Einzelbeobachtungen zusammenzuführen, bietet die FFS eine neue Datenbank an, in die der einzelne Beobachter selbst seine Eintragungen vornehmen kann.

Dateneingabe in die Datenbank

Die Dateneingabe kann auf zweierlei Weise erfolgen, entweder konventionell über ein ausgefülltes Meldeblatt, das der FFS zugeschickt wird, oder per Online direkt in die Datenbank. Diese erreicht man über die Internetadresse:

http://ffs.home.dyndns.org

Natürlich besteht bei der Online-Meldung die Gefahr des Missbrauchs. Um diese Gefahr zu reduzieren, werden vor der ersten Nutzung der Online-Meldestelle Angaben zur Person erfragt (Name, Adresse, E-mail, Verein/Verband). Über diese Angaben werden Rückfragen möglich und damit die Verlässlichkeit der Daten erhöht.

Für die Online-Eingabe erhält man unter dem Menüpunkt „Hilfe“ in der Menüleiste erläuternde Erklärungen. Die eigentlichen Kormoranbeobachtungen werden unter dem Menüpunkt „Meldungen“ eingegeben.

Für die konventionelle Übermittlung der Daten auf dem Briefpostwege besteht die Möglichkeit, Kormoranbeobachtungen über Meldeblätter an die Fischereiforschungsstelle, Argenweg 50/1, 88085 Langenargen oder an die E-Mail-Adresse poststelle-ffs@lazbw.bwl.de zu schicken. Auch Fragen und Anregungen zur Online-Meldestelle sind hier möglich. Das Meldeblatt kann u.a. von den Internetseiten der Regierungspräsidien und der Online-Meldestelle heruntergeladen oder bei der FFS angefordert  werden.

Mit Zählungen und der Beobachtung von Veränderungen des baden-württembergischen Kormoranbestands wurde im Zuge der neuen Kormoranverordnung die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BW beauftragt. Unabhängig davon gehen bei der FFS jedoch immer zahlreiche Kormoran-Beobachtungen von aktiven Fischern und anderen Personen ein, die sich regelmäßig am Gewässer aufhalten. Die Schaffung der beschriebenen Datenbank dient vorrangig dazu, derartige freiwillig gelieferte Zusatzdaten zu sammeln, zentral zu speichern und ergänzend zu den Daten der LUBW verfügbar zu machen. Die Datenbank kann aber eine systematische und koordinierte Durchführung von Beobachtungen nicht ersetzen.

Ergänzende Beobachtungen sind sowohl zum Winterbestand als auch zum Sommerbestand von Interesse: bezüglich der Wintergäste insbesondere Informationen über Zuzug und die Aufenthaltsdauer der Kormorane in Baden-Württemberg, beim Sommerbestand insbesondere dessen zahlenmäßige Entwicklung. Um die Verlässlichkeit der Daten zu sichern, sollten bei den Zählungen folgende Punkte beachtet werden:

  • Für eine möglichst genaue Erfassung des Winterbestands sollten Zählungen von Kormoranen auf ihren Schlafbäumen in der Morgendämmerung oder bevorzugt am späten Nachmittag kurz vor Einbruch der Dämmerung durchgeführt werden. Es interessiert auch, wo sich überall Schlafbäume befinden.

  • Auch Meldungen über die Anzahl von Kormoranen bei der Nahrungsaufnahme/beim Fischen und beim Überflug können für weitere Auswertungen wichtig sein. Sie können helfen, den Kormoraneinfluss auf die Fischbestände in einzelnen Gewässerabschnitten oder -regionen abzuschätzen. Insbesondere interessiert das Auftreten größerer Trupps. Bei der Meldung fliegender Kormorane sollte zur Vermeidung von Doppelzählungen jedoch immer die Uhrzeit und Flugrichtung angegeben werden (Bsp.: 15.12 Uhr, Schussenmündung überfliegend von NE nach SW).

  • Für die Ermittlung des Sommerbestands sind neben der Anzahl an Brutvögeln auch die der Jungvögel an den Brutplätzen sowie die Zahl der Kormorane an Sommerschlafplätzen ohne Brutaktivität wichtig. Auch hier sollten die Zählungen in den späten Nachmittagsstunden erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brütendes Kormoranpaar
Kormorane im Germersheimer Hafen
Konstanzer Trichter
Konstanzer Trichter
Konstanzer Trichter
Brutkolonie Wernauer Baggerseen
Brutkolonie Eriskircher Ried
Brutkolonie Radolfzeller Aachried
Im Pfeiffersgrund