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Unsere Forderungen

    Populationsmanagement anstelle der bisherigen Vergrämungsstrategie

    Die derzeitige Kormoranverordnung Baden-Württemberg ist unzulänglich.
    Durch sie konnte eine weitere Verschärfung der Situation nicht verhindert werden. 

    Der Kormoran ist zu einem flächendeckenden Problem geworden. Er fällt auch unerwartet in bisher nicht frequentierte Gewässer ein, hier muss:

    1. unverzüglich gehandelt werden können
    2. der Druck generell verringert werden (Vorsorge)

    Zuständigkeit auf Regierungsbezirks- oder Landesebene

    Die unteren Naturschutzbehörden sind fachlich und personell häufig mit der Aufgabe überfordert.

    Die derzeitige Kormoranverordnung erfodert einen gewaltigen Aufwand und bewirkt ein extrem uneinheitliches Vorgehen auf Kreisebene.

    Unterschiedliche Behandlung von Sommer- und Winterpopulation

    Die bisherige Kormoranverordnung zielt ausschließlich auf die Winterpopulation. Diese lässt sich nur europaweit managen.

    Die Sommerpopulation ist ein Problem des Landes und muss auch auf Landesebene geregelt werden.

    Keine Aufnahme des Kormorans in das Jagdrecht

    Ein wirkungsvolles Management erfordert Maßnahmen, die mit der Waidgerechtigkeit nicht immer in Einklang zu bringen sind (Eingriffe in Brutkolonien, Schalldämpfereinsatz etc.).

    Keine weiteren Untersuchungen

    Die Faktenlage zum Thema Kormoran ist umfassend und zahlreich. Das Einfordern weiterer Untersuchungen ist ein Spiel auf Zeit und gleicht einer Verschwendung von Ressourcen.

     

    Unsere Ziele

    1. Winterabschuss mit Flächenlösung
    2. Keine neuen Brutkolonien
    3. Kein weiteres Anwachsen der Brutpaare
    4. Verringerung der Sommerpopulation

    Durch einen arterhaltenden Kormoranbestand werden die Belange aller erfüllt.

    Kormorannester

    Dadurch werden Gewässerschutzmaßnahmen dauerhaft umgesetzt und Renaturierungs- und Besatzmaßnahmen können erfolgreich durchgeführt werden.

    Naturnahes Fließgewässer