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Fachkonferenz: Ein Kormoran-Management für Deutschland

geschrieben von Lars Dettmann (l.dettmann) am 26.03.2011
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Im Dezember haben wir neben Vertretern der Landesfischereiverbände aller Bundesländer auch Vertreter aus Politik und Fischereiverwaltung zu einer Konferenz nach Potsdam eingeladen. Thema der Veranstaltung war ein Kormoranmanagement für Deutschland. Neben dem Europaabgeordneten Werner Kuhn (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern gehörten mit Sylvia Lehmann (SPD), Werner Siegwart Schippel (SPD) und Gregor Beyer (FDP) auch Landtagsabgeordnete aus Brandenburg zu unseren Gästen.

Gernot Schmidt macht in seiner Eröffnungsrede die Position des Landesfischereiverbandes deutlich: „Wir können und wollen nicht warten, bis bei NABU und Birdlife International irgendwann rationales Denken einsetzt. NATURA 2000 ist für uns keine Phrase und Artenschutz schließt für uns den aktiven Schutz von Fischarten ausdrücklich ein. Wir brauchen umgehend ein funktionierendes Kormoran-Management, das den Belangen des Artenschutzes nicht nur für den Kormoran gerecht wird. In der gegenwärtigen Populationsstärke gefährdet der Kormoran nicht nur Populationen verschiedener Fischarten und den Fortbestand unserer Teichlandschaften, die als besonders wertvolle Lebensräume Brennpunkte der Artenvielfalt sind. Der übertriebene Artenschutz für den Kormoran stellt auch die Fischerei und Teichwirtschaft als nachhaltige Formen der regionalen Produktion eines wertvollen Lebensmittels in Frage.“

In seinem Grußwort sagte Gregor Beyer, es stimme ihn bedenklich, dass der Naturschutz momentan dabei sei, an seinen eigenen Erfolgen zu scheitern. „Wenn eine ehemals bedrohte Art wie der Kormoran zu einer bedrohenden Art wird, dann braucht es einen dynamischen Naturschutzansatz, der dieser Entwicklung Rechnung trägt und das Eingreifen in den Bestand dieser Tierart möglich macht“, so Beyer.

 Im ersten Vortrag gab Dr. Ulrich Köppen von der Beringungszentrale Hiddensee anhand der Ergebnisse eines langfristigen Beringungsprogramms für den Kormoran einen interessanten Überblick über die Entwicklung der Kormoranpopulation im Ostseeraum, deren Zugwege und Winterquartiere. Demnach ist der Osten Deutschlands bei Kormoranen aus ganz Europa besonders in der zweiten Jahreshälfte ein sehr beliebtes „Reiseziel“. Die von Dr. Köppen vorgestellten Ergebnisse der Beringungsprogramme verdeutlichen, dass die notwendige Regulierung der Kormoranpopulation nur dann gelingen kann, wenn die dazu ergriffenen Maßnahmen nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern innerhalb der EU koordiniert werden. Link zum Vortrag von Dr. Koeppen

 Reinhart Sosat vom Landesfischereiverband Baden Württemberg erläuterte in seinem Vortrag den rechtlichen Rahmen der EU-Vogelschutzrichtlinie und zeigte an verschiedenen Beispielen aus Baden Württemberg auf, wie massiv der Einfluss des Kormorans auf Fischpopulationen in auch in den dortigen Gewässern ist. Während Naturschützer im Zusammenhang mit dem Kormoran wieder und wieder darauf verweisen, dass dieser unter den Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie fällt, werden Vorgaben eben dieser Richtlinie zur Regulierung und Schadensabwehr nur zu gerne unter den Teppich gekehrt. Denn nicht nur der Schutz, sondern auch die Bewirtschaftung und Regulierung von Vogelpopulationen innerhalb Europas sind Gegenstand dieser Richtlinie. Dabei gibt es auch keinerlei Zweifel bezüglich der Zuständigkeit. Denn nach Artikel 2 der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten dafür zu sorgen, dass sich die Bestände der einzelnen Vogelarten auf einem Niveau bewegen, die neben ökologischen auch wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernissen Rechnung tragen.

Allein in Baden Württemberg zeigt die Auswertung der Datensätze von insgesamt 959 Probebefischungen, dass bei mehr als 82% der befischten Gewässerstrecken ein deutlicher bis erheblicher Einfluss des Kormorans gegeben ist. Reinhart Sosat zeigte am Beispiel von  Befischungsdaten der Radolfzeller Ach, dass die Altersstruktur der dortigen Bachforellenpopulation innerhalb der Ortslage von Singen noch intakt ist, während im Naturschutzgebiet Beuren trotz viel besserer Gewässerstruktur nur die kleinere Bachforellen (< 16 cm) in normaler Häufigkeit angetroffen wurden, während die mittleren Größen nahezu fehlten. Trotz der schlechteren Gewässerstruktur hat die Stadtlage von Singen die Kormorane im Untersuchungszeitraum davon abgehalten, die normale Alterstruktur der Bachforellenpopulation zu zerstören. Dagegen hatten die Fische außerhalb der Ortslage im Naturschutzgebiet Beuren trotz der deutlich besseren Gewässerstruktur nur geringe Chancen. Link zum Vortrag von Reinhart Sosat

 Am Beispiel des Landes Brandenburg wurde in einem weiteren Vortrag gezeigt, dass sich hier trotz Kormoranverordnung und genehmigten Eingriffen in Brutkolonien die jährlichen Schäden in Teichwirtschaften und Fischereibetrieben in Größenordungen von 1,5 bis 2 Mio. € bewegen. Link zum Vortrag von Lars Dettmann

 Jorge Savio, Mitarbeiter der Generaldirektion Umwelt bei der EU-Kommission, war ebenfalls unserer Einladung gefolgt und bedankte sich für die Möglichkeit, die Position der EU-Kommission darlegen zu können. Angesichts der zuvor geschilderten Schäden verwies auch er auf die Regelungen in der EU-Vogelschutzrichtlinie. So seien die im Artikel 9 der Richtlinie geregelten Möglichkeiten zur Abweichungen von den Schutzbestimmungen eigens dazu gedacht, das Auftreten derartiger Schäden zu verhindern. Er betonte, dass entsprechend der Richtlinie die Mitgliedsstaaten in der Pflicht wären, von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch zu machen. Sofern trotz der Regulierungsmaßnahmen der gute Erhaltungszustand der Kormoranpopulation nicht gefährdet sei, hätte die EU-Kommission mit solchen Maßnahmen keine Probleme. Jorge Savio verwies auf die Beispiele von Dänemark und Frankreich. Während man in Dänemark inzwischen seit mehr als 20 Jahren die Brutpaarzahlen der Kormorane durch das Verölen von Gelegen reduziert, legt Frankreich Obergrenzen bei den Kormoranzahlen fest und gestattet dann den Abschuss von mehr als 40.000 Kormoranen pro Jahr. Auch hier sieht die EU-Kommission keinen Grund zum Eingreifen, da diese Maßnahmen im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Vogelschutzrichtlinie genehmigt und umgesetzt werden. Die EU-Kommission verlangt von den Mitgliedsstaaten lediglich, dass solche Regulierungsmaßnahmen von einem sorgfältig durchgeführten Monitoring begleitet und die erhobenen Daten nach Brüssel übermittelt werden. In Bezug auf einen europäischen Management-Plan für den Kormoran unterstrich Jorge Savio nochmals, dass sich die EU-Kommission hier nicht in der Pflicht sieht. Die Begründung ist einleuchtend: Die Kommission hat keine rechtlichen Möglichkeiten, einzelnen Mitgliedsstaaten vorzuschreiben, dass diese etwas gegen ihre Kormoranpopulationen zu unternehmen haben. Gleichzeitig sieht die Kommission keine Veranlassung, den Mitgliedsstaaten Vorgaben zu machen, welche Möglichkeiten diese in welchem Umfang nutzen, um Schäden durch Kormorane im Einklang mit der Vogelschutzrichtlinie abzuwenden. Vor Ort könne viel besser und auch flexibler entschieden und gehandelt werden, wenn dazu nicht erst Rücksprachen mit der Kommission in Brüssel notwendig sind. Problem sei lediglich, dass es in vielen Mitgliedsstaaten offensichtlich noch große Unsicherheiten mit der Umsetzung der Regelungen speziell des Artikels 9 gibt, der jene Ausnahmen von den Schutzbestimmungen regelt. Genaue Definitionen eines „erheblichen wirtschaftlichen Schadens“ oder des „guten Erhaltungszustands“ der Kormoranpopulation seien zum Beispiel besonders aus Deutschland vielfach gefordert worden. Hier verwies Jorge Savio auf die vorangegangenen Vorträge, in denen die Schäden ja bereits stichhaltig nachgewiesen worden seien. Auch sei es für die Genehmigung von Maßnahmen gegen den Kormoran nicht erforderlich, dass die Schäden erst eintreten. Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie ziele ja gerade darauf ab, derartige Schäden abzuwenden, also vorbeugend zu handeln.

Um die Unsicherheiten bei der Umsetzung abzubauen, erarbeitet die Generaldirektion Umwelt gegenwärtig einen Leitfaden zur Anwendung von Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie in Bezug auf die Abwendung von Kormoranschäden. Ein erster Entwurf wurde bereits im März 2010 zur Diskussion gestellt. Darauf gab es vielfältige Reaktionen und Hinweise aus den Mitgliedsstaaten, die nun bewertet und ggf. eingearbeitet werden. Gleichzeitig hat die EU-Kommission Schritte unternommen, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission zu verbessern. Geplant sei unter anderem eine Internetplattform, auf nicht nur eine Vielzahl von Informationen abrufbar sein sollen. Es ist auch vorgesehen, eine Art Forum einzurichten, in dem die verschiedenen Interessengruppen ihre Sichtweisen zum Thema Kormoran darlegen und diskutieren können. Mit der Umsetzung wurde eine Gruppe von Wissenschaftlern um den dänischen Biologen Thomas Bregnballe beauftragt.

In der Diskussion wies Werner Kuhn (MdEP/CDU) unter dem Beifall der Anwesenden auf den Widerspruch hin, dass Deutschland und andere EU-Staaten mit Entwicklungsländern Fischereiabkommen aushandeln, auf deren Basis wir deren Fischgründe ausbeuten, während wir uns innerhalb der EU den Luxus gönnen, den eigenen Fisch in Größenordnungen an geschützte Tierarten zu verfüttern, die einen solchen Schutz längst nicht mehr nötig haben. Mit diesem Vorgehen hätte er ein ethisches Problem.

Weiterhin wurde Herr Savio auf das Problem hingewiesen, dass angesichts des Zugverhaltens der Kormorane weder Regulierungsmaßnahmen in einzelnen Bundesländern noch innerhalb Deutschlands allein ausreichend wären, um die Schäden in den Fischbeständen unter Kontrolle zu bringen. Wenn Kormorane aus Schweden und Finnland hier in Deutschland im Herbst und Winter für Probleme sorgen, wird das gegenwärtig kaum Anlass zum entsprechenden Handeln in den Herkunftsländern sein. Bei der hier notwendigen Koordination von Maßnahmen unter den Mitgliedsstaaten sei die EU-Kommission gefragt. Jorge Savio räumte ein, dass hier in der Tat Handlungsbedarf besteht und verwies auf die bereits erwähnte Plattform zum Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission.

Im Anschluss stellte Dr. Winkler von der Universität Rostock Ergebnisse von Forschungsarbeiten zum Thema Kormoran vor. Er erläuterte ein gemeinsam mit dem von-Thünen-Institut erstelltes Modell für die Kormoran-Population Mecklenburg-Vorpommerns, mit dem verschiedene Szenarien der Bestandsregulierung durchgespielt werden können. So zeigt das Modell, dass allein die Reduzierung des Bruterfolges um 38% zu einer kontrollierten Abnahme der Population führen würde. Der große Schwachpunkt des Modells: es vernachlässigt den Austausch innerhalb der Kormoranpopulation, so dass Maßnahmen allein in Mecklenburg-Vorpommern durch den Zuzug von Vögeln aus anderen Regionen wieder ausgeglichen würden. Auf der Suche nach geeigneten Möglichkeiten zur Reduzierung des Bruterfolges wurden in einzelnen Kolonien in MV verschiedene Methoden getestet. Vom Austausch der Gelege gegen künstliche Eier, über das Unterkühlen mit Trockeneis bis hin zum Auskühlen der Gelege durch das Aufscheuchen der brütenden Vögel mit dem Laserpointer wurden unterschiedlichste Möglichkeiten getestet. Dabei stellte sich heraus, dass die auch in Brandenburg seit Jahren erfolgreich genutzte Methode des Auskühlens der Gelege durch Aufscheuchen der brütenden Vögel das Mittel der Wahl darstellt. Link zum Vortrag von Dr. Winkler

Stefan Jäger von der Ruhrfischereigenossenschaft fasste die Vorträge und die Diskussion zusammen. Allein mit Maßnahmen zur Schadensabwehr vor Ort seien die inzwischen hinreichend nachgewiesenen Schäden nicht zu verhindern. Dazu sind Kormorane zu mobil, der Aufwand in Relation zum Effekt zu groß und die ökologischen Nebenwirkungen insbesondere auf tatsächlich schutzbedürftige Arten oftmals zu groß. Deshalb muss in Zukunft neben den Abwehrmaßnahmen vor Ort der Schwerpunkt mehr auf eine Regulierung der Kormoranbestände gelegt werden. Diese Regulierung muss bei einer Reduzierung des Bruterfolges ansetzen, weil hier mit dem geringsten Aufwand und räumlich wie zeitlich eng begrenzten Störungen weit größere Effekte erzielen lassen.

Ziel eines Kormoran-Managements ist und bleibt die Verhinderung erheblicher ökonomischer und ökologischer Schäden bei gleichzeitiger Erhaltung einer stabilen und überlebensfähigen Kormoranpopulation innerhalb Europas. Innerhalb Deutschlands und innerhalb der EU werden die gegebenen Möglichkeiten zur Regulierung der Kormoran-Population nicht ausreichend umgesetzt  und man konzentriert sich zu sehr auf den Abschuss als Schadensabwehr vor Ort.

Trotz der nachgewiesenen Schäden sind Behörden bei der Genehmigung von Abwehr- und Regulierungsmaßnahmen zu zögerlich. Ursachen dafür sind neben Unsicherheiten bei der Anwendung von Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie eine weit verbreitete Verweigerungshaltung innerhalb der zuständigen Naturschutzbehörden. Um diesen Widerstand zu überwinden und auch der Allgemeinheit die Notwendigkeit eines nachhaltigen Kormoran-Managements zu vermitteln, ist eine deutlich intensivere Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Diese bildet das Dach, unter dem der Aufbau eines geordneten und effektiven Managements der Kormoran-Population erst möglich wird.

 In seinem Fazit unterstrich Stefan Jäger den Handlungsbedarf in folgenden Punkten:

 auf europäischer Ebene

  1. Aufforderung der EU-Kommission an die Mitgliedsstaaten - Etablierung Management
  2. Definition „guter Erhaltungszustand“ - Festlegung eines europäischen Zielbestandes
  3. Abstimmung von Regulationsmaßnahmen innerhalb der EG

 auf nationaler Ebene

  1. Definition des Zielbestandes für Deutschland unter Einbeziehung der Fischereiverwaltungen
  2. Festlegung regionaler Maßnahmen zur Erreichung der Zielbestände in den Bundesländern
  3. Weitestmögliche Vereinfachung der Genehmigung
  4. Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Kor-VO‘s) an die Faktenlage
  5. Neue Kormoran-Verordnungen für NRW, Sachsen-Anhalt und Saarland
  6. Begleitende Untersuchungen zur Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen
  7. Regelmäßige (jährlich) Kontrolle des Zielbestandes und Anpassung der Maßnahmen
    (Verringerung bis Intensivierung)

Link zum Vortrag von Stefan Jäger

Vortrag von Dr. Koeppen
Vortrag von Reinhart Sosat
Vortrag von Lars Dettmann
Vortrag von Dr. Winkler
Vortrag von Stefan Jäger