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Politische Fakten

Warum sehen wir die Politik in der Pflicht?

Derzeit werden Millioneninvestitionen für die Durchgängigkeit und Renaturierung unserer Gewässer ausgegeben.

Auch die Wirtschaft ist in der Pflicht, diese Maßnahmen mitzutragen, indem Mindestwassermengen (Wasser, das nicht durch die Turbine geht) durchgesetzt sowie große Aufwendungen in die Reinigung der Abwässer getätigt werden.

Die Durchsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist überall in vollem Gange, sie verwendet den Fisch als Indikator bei ihrer Gewässerbewertung.

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) schreibt ein Verschlechterungsverbot für geschützte Fischpopulationen vor.

Aber: Der Kormoran macht all diese Bemühungen zunichte. Was bringt der beste Fischpass und das sauberste Wasser, wenn in der Zwischenzeit die Fischbestände flächendeckend durch den Kormoran gefährdet sind?

Die Fischereiberechtigten sind durch das Fischereigesetz (FischG) verpflichtet, angemessene Fischbestände zu erhalten. Dies ist vielerorts, wenn überhaupt, nur noch mit sehr hohem finanziellen Aufwand durch ständigen Besatz, stellenweise auch gar nicht mehr möglich. Viele Gewässer sind auf 10% ihrer ursprünglichen Bestandsdichte eingebrochen.

Auch das Land ist Fischereiberechtigter und müsste seiner Hegeverpflichtung nachkommen.

Das Fischereirecht ist ein geldwertes Eigentumsrecht, die häufig zitierte Sozialbindung darf nicht einer Enteignung gleichkommen.

Naturschutz umfasst mehr als Vogelschutz. 
Der Artenschutz beginnt im Wasser.