Europäische Vogelschutzrichtlinie
Gegner eines Kormoranmanagements führen in der Regel die Europäische Vogelschutzrichtlinie ins Feld, nach der der Kormoran eine geschützte Art ist und somit nicht in seinem Bestand reduziert werden darf.
Dies ist eine grobe Fehlinterpretation dieser Richtlinie, die bestandsregulierende Maßnahmen ausdrücklich an prominenter Stelle zulässt.
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