Home | Kontakt | Impressum | Datenschutz

Aktuelles

Offener Brief der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan MdB an den Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller

Frau Dr. Happach-Kasan erklärt Leif Miller die Vogelschutzrichtlinie.

Fischartenschutz muss gleicher Rang eingeräumt werden wie dem Vogelschutz

Der Deutsche Bundestag hat dem Antrag der christlich-liberalen Koalition "Fischartenschutz voranbringen - Vordringliche Maßnahmen für ein Kormoranmanagement" abschließend in 2./3. Lesung beraten. Darin werden unter anderem ein europaweiter Aktionsplan Kormoran und eine harmonisierung der Kormoranverordnungen der Bundesländer gefordert. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter, Cajus Caesar:

Antrag im Deutschen Bundestag: Fischartenschutz voranbringen - Vordringliche Maßnahmen für ein Kormoranmanagement

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition, der Fraktion DIE LINKE und einigen Stimmen der SPD dem Antrag der Regierungskoalition für die Etablierung eines Kormoranmanagements zugestimmt.

Erklärung des Aktionsbündnisses Forum Natur zum Kormoranmanagement


Pressemitteilung von Dr. Christel Happach-Kasan: Antrag für europäisches Kormoranmanagement kommt vor der Sommerpause


Protokoll der Bundestagsitzung zur Kormoranverordnung der Partei "Die Linke"

Im Protokoll sind die Seiten 168-174 relevant. (Vollständiger Abdruck der Redebeiträge aller Parteien zum Thema)


Antrag der Partei "Die Linke" im Bundestag für ein deutsches Kormoranmanagement


100.000 Unterschriften für Kormoranmanagement übergeben

Der Präsident des Deutschen Fischerei-Verbandes (DFV), Holger Ortel, hatte tüchtig zu schleppen. Insgesamt 101.284 Unterschriften waren zusammengekommen, mit denen die Unterzeichner eine Reduzierung der Kormoranbestände fordern. Ortel, der als SPD- Bundestagsabgeordneter auch für die Fischereipolitik zuständig ist, hat die Pakete mit den gesammelten Unterschriften am Donnerstag, den 27. Januar 2011, im Bundeskanzleramt für Bundeskanzlerin Angela Merkel übergeben.

Der Deutsche Fischerei-Verband hatte gemeinsam mit dem Verband Deutscher Sportfischer, dem Deutschen Anglerverband und dem Verband der Deutschen Binnenfischerei zu der Unterschriftenaktion aufgerufen.

Die in ganz Deutschland gesammelten Unterschriften sollten nach den Plänen des DFV zunächst an Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) überreicht werden. Der Minister verweigerte allerdings die Annahme und damit auch die Kenntnisnahme des Problems.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) ist sich des Problems bewusst und kündigte an, die Initiative zu ergreifen.

Für die Forderung nach einer Reduzierung der Kormoranbestände gibt es nach Auskunft von Holger Ortel gute Gründe: „Der Kormoran gilt als Vielfraß und verhindert eine nachhaltige fischereiliche Bewirtschaftung der natürlichen Gewässer“. Er frisst rund 500 Gramm Fisch am Tag und verletzt darüber hinaus viele weitere Fische. Er stört Artenschutzprogramme für gefährdete Fischarten wie Lachs, Meerforelle oder Aal. Dadurch sind die Angler betroffen, vor allem aber auch die Berufsfischer, deren Broterwerb gefährdet ist.

Holger Ortel machte deutlich, dass die Initiative des Deutschen Fischerei-Verbandes keinesfalls darauf abziele, den Kormoran gänzlich zu vertreiben oder gar auszurotten. Vielmehr sollte auch hier eine nachhaltige Regulierung der Bestände erfolgen, wie das beispielsweisebei Rehen oder Wildschweinen in den Wäldern völlig selbstverständlich und mit Blick auf das Gleichgewicht auch notwendig sei.

Die mehr als 100.000 Unterzeichner fordern die Bundesregierung auf, die Kormoranpopulation mit einem länderübergreifenden Management zu regulieren, die Regulierung des Bestandes durch Eingriffe in Brutkolonien des Kormorans zu ermöglichen und lokale Maßnahmen zur Schadensminderung schnell und unbürokratisch umzusetzen.


Antwortbrief von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Unterschriftenaktion des Deutschen Fischereiverbandes

 


Pressemitteilung des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg 21.07.2010

Landesfischereiverband Baden-Württemberg dankt der Umweltministerin Gönner für die ausgewogene Kormoranverordnung

Der ehemalige Bund für Vogelschutz (NABU) betreibt einseitige Vogelschutzpolemik

Nach Anhörung aller betroffener Verbände und eingehender Prüfung der Sachargumente hat die Landesregierung eine neue Kormoranverordnung beschlossen. Diese wird auch vom Landesnaturschutzverband (LNV) als Dachverband der anerkannten Naturschutzverbände in Baden-Württemberg in dieser Form ausdrücklich mitgetragen, der Nabu dagegen verweigert sich allen Sachargumenten.

Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg (LFV-BW) begrüßt die neue Verordnung, auch wenn er sich teilweise weitergehende Eingriffsmöglichkeiten gewünscht hätte. Die Fischfauna bedarf eines konsequenten Schutzes. Dieser muss auch den Schutz vor dem neuen Fressfeind Kormoran beinhalten. Fast alle der etwa 30 Fließgewässerfischarten in Baden-Württemberg sind gefährdet. Die Äsche ist sogar aufgrund der Kormoranprädation stark vom Aussterben bedroht. Insbesondere die seltenen Fische sind in kleinen und kleinsten Populationen landesweit verstreut. Deshalb hilft die vom Nabu vorgeschlagene Ausweisung einiger Schutzgebiete nicht weiter. Nur der Schutz aller Populationen gefährdeter Fischarten kann weitere Verluste der genetischen Vielfalt der Fischfauna verhindern. Diesen Aspekt berücksichtigt die neue Verordnung. Sie erlaubt den Abschuss einzelner Vögel ohne unnötige bürokratische Hürden außerhalb von Schutzgebieten. Dies ist dringend nötig, um entsprechend schnell auf den Einfall des mobilen Kormorans reagieren zu können - an einem bereits leer gefischten Gewässer kann kein Fisch geschützt werden!

Die neue Regelung betrifft dabei nur in etwa die Hälfte aller Gewässer, die andere Hälfte liegt in von der Verordnung ausgenommenen Schutz- oder befriedeten Gebieten. Um die dort vorkommenden, häufig besonders wertvollen Fischbestände zu schützen, bedarf es weiterhin sorgfältig geprüfter Einzelfallentscheidungen der jeweils zuständigen Oberen Naturschutzbehörde. Die Behauptung des Nabu, die Regierungspräsidien erteilten nahezu ungeprüft eine Ausnahmegenehmigung nach der anderen, entbehrt jeder Grundlage. Das Gegenteil ist der Fall, nur nach genauer Kenntnis der Sachlage und oft langwieriger Meinungsbildung wird entscheiden.

Auch die Ausweitung der Abschußzeiträume war ein dringend notwendiger Schritt. Baden-Württemberg gleicht sich damit den Verordnungen der übrigen Bundesländer an, die alle am 16.08 beginnen, zwei Bundesländer (Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern) beginnen sogar bereits am 01.08. mit der Vergrämung. Die Kritik des Nabu, Kormorane könnten zu dieser Zeit noch mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sein, ist eine unbelegte Behauptung. Kormorane brüten im Frühjahr. Selbst ein eventuell vorkommendes Nachgelege wäre zu dieser Zeit längst flügge, wie die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen. Zumal die Vögel bei uns eher noch früher als z.B. ihre Artgenossen in Norddeutschland mit der Brut beginnen. Außerdem dient der frühere Beginn den Zweck, die Bindung umherstreifender Kormorane an sensible Gewässer frühzeitig zu verhindern. Dies schützt zum einen die dort vorkommenden Fischbestände und ermöglicht es erfahrungsgemäß bereits mit einzelnen wenigen Abschüssen den Schwarm zum weiterziehen zu bewegen.

Der LFV-BW kann das Verhalten des Nabus nicht nachvollziehen. Es geht der Nabuspitze offensichtlich nicht mehr um einen gesamthaften Artenschutz, der auch die Fischfauna berücksichtigt, sondern schlicht um die Vorrangstellung seiner einseitigen Vogelschutzideologie. Fachliche Argumente werden ignoriert und in Ermangelung eigene Argumente müssen unbelegte Behauptungen oder gar Diffamierungen herhalten: sogar der Landesregierung und dem LNV werden von den Vogelschützern „niedere Beweggründe“ und ein „steinzeitliches Naturverständnis“ unterstellt.

Umso mehr begrüsst es der LFV-BW, dass sich die Landesregierung von Polemik nicht hat beeinflussen lassen und eine vernünftige Lösung entwickelt und durchgesetzt hat.

Kormoranverordnung.pdf
gültig seit 20.07.2010

Für weitere Informationen
Reinhart Sosat
Referent für Arten- und Gewässerschutz
Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V
Reitzensteinstr. 8
70190 Stuttgart
Tel. 0711 870309-74
Fax 0711 870309-89
reinhart.sosat@lfvbw.de

 


Gespräch im Umweltministerium

 

 

Anläßlich eines Gesprächs am 08.06.2010 im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr übergab Präsident Reuther Herrn Ministerialdirektor Bernhard Bauer 16 200 Unterschriften zur Forderung einer Neufassung der Kormoranverordnung in Baden-Württemberg 

 

 

 

 

 

 


BUND und NABU - Kormoranposition

Richtigstellung der Behauptungen des NABU

Der NABU hat als Reaktion auf die Demonstration seine Position zum Thema Kormoran dargestellt, das Sie hier herunterladen können.

Nachfolgende Richtigstellung der Inhalte finden Sie hier im PDF-Format

1. Behauptung des NABU
Nach Jahrzehnten der Ausrottung kehrten Kormorane dank der EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 wieder zurück an den Bodensee.
» Anmerkung des LFVBW
Kormorane waren am Bodensee nie ausgerottet und sind deshalb auch nicht "zurückgekehrt".

2. Behauptung des NABU
Zum anderen leiden die Fischbestände des Bodensees unter einer Überfischung.
» Anmerkung des LFVBW
Die Fischerei ist seit über 100 Jahren international streng geregelt. Nachweislich ist keine einzige Fischart (durch die Fischerei) überfischt.

3. Behauptung des NABU
Ihr Rückgang im Bodensee hat jedoch bereits Jahrzehnte vor der Rückkehr des Kormorans eingesetzt.
» Anmerkung des LFVBW
Schon um 1985 stiegen am Bodensee die Überwintererzahlen stark an (< 500).

4. Behauptung des NABU
...bedroht heute vermutlich die Wassererwärmung infolge des Klimawandels die Äsche.
» Anmerkung des LFVBW
Die Wassertemperatur ist bislang nur geringfügig (>0,5°C) und für die Äsche völlig unbedeutend angestiegen.

5. Behauptung des NABU
Kormorane nutzen nur zu wenigen Prozent Äschen als Nahrung.
» Anmerkung des LFVBW
Es kommt nicht auf den Nahrungsanteil, sondern auf die absolute Entnahmemenge an.

6. Behauptung des NABU
Selbst wenn sie zeitweise erheblich die Äschen dezimieren sollten – was bislang nicht nachgewiesen ist - ...
» Anmerkung des LFVBW
Die Dezimierung der Äsche durch den Kormoran ist nachgewiesen.

7. Behauptung des NABU
Kormorane gehören zur heimischen Tierwelt auch im Binnenland.
» Anmerkung des LFVBW
Ja, aber sie waren hier nach archäologischen Funden (vgl. Anmerkung 10) und der Literatur der Neuzeit stets sehr selten.

8. Behauptung des NABU
Die EU-Vogelschutzrichtlinie stellte die Vogelart 1979 unter einen strengen Schutz. Ihre Rückkehr als Brut-und Rastvogel in Deutschland und in Baden-Württemberg ist ein Erfolg des Naturschutzes!
» Anmerkung des LFVBW
vgl. Anmerkung 1

9. Behauptung des NABU
Die Wachstumskurve der Kormoranpopulation scheint sich in den vergangenen Jahren abzuflachen.
» Anmerkung des LFVBW
Dies wird seit Jahren vorgetragen, bewahrheitet sich aber bislang nicht.

10. Behauptung des NABU
Kormorane gehören seit tausenden von Jahren zum Bodensee.
» Anmerkung des LFVBW
Es gibt keinerlei Belege für ein häufiges Vorkommen früher.

11. Behauptung des NABU
In der am besten untersuchten archäologischen Fundstätte der Bodenseeregion „Arbon Bleiche III“ im schweizerischen Arbon, wurden zahlreiche Kormoranknochen gefunden.
» Anmerkung des LFVBW
Genau sechs von insgesamt knapp 44.000 Knochenfunden dort waren Kormoranknochen. Darüber hinaus sind aus Baden Württemberg im Zeitraum 8500 v. Chr. bis 1500 n. Chr. fünf bis sechs weitere Einzelknochenfunde bekannt (1 x Donau, 1 x Federsee, 2 x Rhein und 1 bis 2 x Neckar) bei einer Gesamtknochenzahl von ca. 340.000 aus diesen Fundstellen.

12. Behauptung des NABU
Von Fischereiverbänden und –verwaltungen werden Kormorane seit einigen Jahren als Ursache für den Rückgang von Fischarten und -beständen gemacht.
» Anmerkung des LFVBW
Der Kormoran wird als eine Ursache aufgeführt.

13. Behauptung des NABU
Im Gegensatz zu den wenigen Berufsfischern in Baden-Württemberg können die unzähligen Hobbyangler und ihre Vereine keine wirtschaftlichen Schäden laut Naturschutzgesetz geltend machen.
» Anmerkung des LFVBW
Die Schäden belaufen sich auf etwa 200 bzw. knapp 145000.

14. Behauptung des NABU
Deshalb propagiert beispielsweise der Landesfischereiverband Baden-Württemberg sehr offensiv, dass Kormorane für den Rückgang vieler schützenswerter Fischarten verantwortlich seien. Die Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg in Langenargen, die zu einem erheblichen Teil auch über die Fischereiabgabe von Anglern finanziert wird (1), versucht dies nachzuweisen (2).
» Anmerkung des LFVBW
Es ist gesetzliche bestimmt, die Fischereiabgabe auch für Zwecke der Forschung zu verwenden (1).
Die FFS versucht nicht "nachzuweisen". Vielmehr ist ihr die Beobachtung der Auswirkung der Kormoranprädation auf die Fischbestände als Dienstaufgabe zugewiesen (2).

15. Behauptung des NABU
Hauptursachen für den Rückgang der meisten Fischarten sind
- mangelhafte Gewässerstrukturen (fehlende Laichplätze und fehlende Habitatstrukturen),
- zu schlechte Wasserqualität (Nährstoffsituation etc.) (1).
- Gewässererwärmung durch Klimaerwärmung (2).
» Anmerkung des LFVBW
Wasserqualität und Strukturgüte wurden in den letzten Jahrzehnten stark verbessert. Sind sie ursächlich, muss es folglich aufwärts gehen (1).
Dies sind Spekulationen ohne jeden wissenschaftlichen Beleg (2).

16. Behauptung des NABU
Die Durchlässigkeit der Gewässer ist zu gering.
» Anmerkung des LFVBW
Vgl. Anmerkung 1.

17. Behauptung des NABU
Eine weitere Ursache ist die genetische Erosion der Fischpopulationen.
» Anmerkung des LFVBW
Vgl. Anmerkung 1.

18. Behauptung des NABU
Fischereiverbände und -verwaltungen missbrauchen gezielt Argumente des Fischartenschutzes, um die Jagd auf Kormorane zu rechtfertigen.
» Anmerkung des LFVBW
Vgl. Anmerkungen 1 bis 19.

19. Behauptung des NABU
Das Fliegenfischen auf Äschen am Untersee und am Seerhein war ein wichtiger Wirtschaftszweig und bei vielen Anglern beliebt.
» Anmerkung des LFVBW
Diese Behauptung entzieht sich eines realen Hintergrundes.

20. Behauptung des NABU
Der Bestand der Äsche ist ab den 1980er Jahren kontinuierlich zurückgegangen – lange bevor Kormorane hier zu regelmäßigen Rastvögeln oder sogar Brutvögeln wurden.
» Anmerkung des LFVBW
Unzutreffend. Stark steigende Kormoranzahlen (Überwinterer) seit  Mitte der 80er-Jahre.

21. Behauptung des NABU
Äschen benötigen eher strömendes und kaltes Wasser, und laichen auf Kiesbänken in Flachwasserbereichen ab. Im Untersee kommen geeignete Habitate (1) nur an wenigen Stellen vor. Diese waren und sind nach wie vor gefährdet: durch Wasserverschmutzung und das sich erwärmende Wasser (2).
» Anmerkung des LFVBW
Es handelt sich um Laich-Habitate (1).
Unzutreffende Spekulation (2). 

22. Behauptung des NABU
Ob die Kormorane wirklich eine zusätzliche Gefahr für die Population der Bodenseeäschen sind, wie Fischer und Angler behaupten, ist bisher nicht belegt.
» Anmerkung des LFVBW
Diese Tatsache ist belegt und durch das VG Freiburg im Zuge der Verhandlung der NABU-Klage gerichtlich bestätigt.

23. Behauptung des NABU
Am Bodensee kommen Äschen natürlicherweise nur im Bereich des Auslaufs des Untersees und im Seerhein (1) bis zur natürlichen Grenze dem Rheinfall von Schaffhausen in geringen Beständen (2) vor (Drucksache des Landtags von Baden-Württemberg 14/2704, S. 4) (3).
» Anmerkung des LFVBW
Nicht "nur", sondern "überwiegend" in den genannten Bereichen liegen die Laichplätze (1).
Der Hochrhein ist ein Äschengewässer von europäischer Bedeutung (2). 
Drucksache falsch zitiert (3).

24. Behauptung des NABU
Der beginnende Klimawandel führt auch am Bodensee zu einer Erwärmung des Wassers, was sich vor allem in Hitzeperioden auswirkt (1). Da die Äschenhabitate des Bodensees sehr klein sind (2).
» Anmerkung des LFVBW
Dies trifft so nicht zu, eher sind die Wintertemperaturen betroffen (1).
Die Laichhabitate sind klein (2).

25. Behauptung des NABU
Betroffen sind Fische ab einer Größe von etwa 35 cm Körperlänge und einem Alter von etwa drei Jahren.
» Anmerkung des LFVBW
Dies ist eine nicht nachvollziehbare Behauptung.

26. Behauptung des NABU
Bis heute konnte sich die Äschenpopulation im Untersee nicht erholen“ (Drucksache des Landtags 1 von Baden-Württemberg 14/2704, S. 5).
» Anmerkung des LFVBW
In der Drucksache wird weiter ausgeführt, dass sich im Gegensatz dazu der Äschenbestand im anschließenden schweizerischen Hochrhein sehr gut erholt hat. Dort werden die Kormorane konsequent vergrämt.

27. Behauptung des NABU
Das Regierungspräsidium Freiburg und das Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum stellen dar, dass Kormorane ursächlich für den Rückgang der Äsche seien.
» Anmerkung des LFVBW
RP und MLR haben nie geäußert, dass der Kormoran die einzige Ursache sei.

28. Behauptung des NABU
Und selbst wenn Kormorane nicht verantwortlich für den Rückgang der Äsche im Bodensee-Untersee seien, (1) wird gelegentlich behauptet, dass ihr Räuberdruck eine Erholung der Bestände verhindere (LT-Drs. 14/2704, S. 5) (2).
» Anmerkung des LFVBW
Unterstellte Fragestellung (1).
Davon gehen RP und MLR in der Tat aus (2).

29. Behauptung des NABU
Ein Nachweis dieser Behauptungen konnten weder das Regierungspräsidium Freiburg noch das Ministerium erbringen (1). Der kontinuierliche Rückgang der Bestände der Äsche im Seerhein und im Untersee hat begonnen und sich fortgesetzt, als Kormorane weder Brutvögel noch regelmäßige Nahrungsgäste des Bodensees waren (2). Bemerkenswert ist auch, dass sich nach dem Hitzesommer 2003 die Äschenbestände trotz des angeblich hohen Kormoranfraßdrucks ein wenig erholt haben (3).
» Anmerkung des LFVBW
Dem VG Freiburg waren die Nachweise ausreichend (1).
Unzutreffend, vgl. Anmerkung 4 (2).
Es erfolgt Vergrämung am derzeit noch existierenden Laichplatz (3).

30. Behauptung des NABU
Selbst wenn man unterstellt, dass Kormorane einen signifikanten Einfluss auf die Äschenpopulati-onen im Seerhein oder im Untersee hätten – dies wurde bislang nicht bewiesen (1) und ist nach Ansicht des BUND und NABU sehr anzuzweifeln –, wäre das Kormoranmanagement des Regierungspräsidium Freiburg völlig ungeeignet, um die Äschenbestände zu schützen (1). Vorrangig wären die Laichgebiete der Äsche zu schützen (2).
» Anmerkung des LFVBW
Die zuständigen Naturschutz- und Fischereibehörden sind anderer Auffassung (1).
Dies geschieht (gegen das Votum des Nabu) (2).

31. Behauptung des NABU
Doch werden freiwerdende Jagdplätze in den Laichgebieten durch andere Kormorane wieder besetzt.
» Anmerkung des LFVBW
Geschieht dies umgehend, noch in derselben Laichperiode?

32. Behauptung des NABU
Während für die Fischerei am gesamten Bodensee eine ganzjährige Schonzeit für die Äsche gilt (Drucksache des Landtags von Baden-Württemberg 14/2023, S. 4), dürfen Äschen sowohl auf dem baden-württembergischen als auch Schweizer Untersee und Seerhein geangelt bzw. gefischt werden! (1). Im Kanton Schaffhausen, dessen bedeutendstes Gewässer der Untersee bzw. der Seerhein ist (2), hat 2007 und 2008 die hohe Zahl von rund 480 Angel- und Fischereipatente vergeben.
» Anmerkung des LFVBW
Die Äsche wird am Untersee und Seerhein ganzjährig geschont (1).
Der Kanton Schaffhausen grenzt weder an den Seerhein noch an den Untersee (2).

33. Behauptung des NABU
Äschen machen nur 1 bis 2 % der Nahrung eines Kormorans aus.
» Anmerkung des LFVBW
Diese Zahlen stammen aus einer Arbeit, die die Laichzeit der Äsche nicht erfasst und nur eine Kolonie untersucht hat. Andere Arbeiten kommen zu sehr viel höheren Werten. Außerdem variiert der Anteil mit der Zusammensetzung der genutzten Fischbestände.

34. Behauptung des NABU
Die Bodenseeerwärmung durch den Klimawandel und das Abfischen der Äschen stellt wesentlich größere Eingriffe in die Äschenbestände dar als der Kormoran.
» Anmerkung des LFVBW
Der Hitzesommer 2003 war ein Sonderfall, die Verbindung zum Klimawandel ist rein spekulativ.

35. Behauptung des NABU
Fischteiche lassen sich überspannen (1) und Kormorane werden auf einfache Weise am Fischfang gehindert.
Nur am Bodensee (2) gibt es heute noch Berufsfischer im Voll-und im Nebenerwerb, deren Rückgang lange vor der Rückkehr (3) der Kormorane eingesetzt hat.
» Anmerkung des LFVBW
Dies gilt nur für kleine Fischteiche (1).
..und Rhein (2).
Vgl. Anmerkungen 1, 10 und 11 (3).

36. Behauptung des NABU
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in diesem Punkt dem NABU Recht gegeben, dass keine Kausalkette zwischen dem Rückgang der Fangmengen und der Zunahme der Kormorane geknüpft werden konnte.
» Anmerkung des LFVBW
Das beklagte Land hat auf Grund der leicht nachweisbaren Schäden davon abgesehen, eine solche Kausalkette aufzustellen und lediglich auf die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs hingewiesen.

Öffentliche Anhörung

Kormoran - Gejagter oder Jäger?

Mittwoch, 1. Juli 2009, 17:30 - 20:00 Uhr
Landtag von Baden-Württemberg
Conrad-Haußmann-Saal
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

Der Kormoran ist seit einiger Zeit sowohl bei uns in Baden-Württemberg als auch in anderen Regionen Deutschlands und Europas Grund vieler Diskussionen.

In den letzten Jahren haben sowohl die Fischer als auch die Natur- und Tierschützer auf sich aufmerksam gemacht und ihre Anliegen in Protestaktionen öffentlich vertreten.

Der Kormoran hat sich enorm ausgebreitet und dadurch einen direkten Einfluss auf die Fischbestände in den Verbreitungsgebieten.

Durch die unterschiedlichen Blickwinkel ergibt sich eine Konkurrenzsituation zwischen Fischern und Natur- und Tierschützern, dazwischen steht der Kormoran und es kommen folgende Fragen auf:

  • Wer legt ein "gesundes Kormoranvorkommen" fest?
  • Wie können beim geforderten Abschuss von Kormoranen noch die bestehenden Bestimmungen für Schutzgebiete gewährleistet werden?
  • Was wiegt mehr? Der Schutz der Fischartenvielfalt unter Wasser oder das Recht der Kormorane auf Leben?

In dieser öffentlichen Anhörung möchten die Grünen einer bewusst kontroversen Debatte breiten Raum einräumen. Daher wird es keine Referate geben, sondern drei Diskussionsblöcke.

Zuerst werden renommierte Experten mit bekannterweise unterschiedlichen Meinungen ihre Argumente austauschen. Anschließend wird es in jedem Block die Möglichkeit der Diskussion mit interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern geben.

Die Grünen im Landtag Baden-Württemberg möchten damit einen Beitrag für eine spannende, ergebnisoffene Diskussion leisten.

Programm

17:30 UhrBegrüßung durch Reinhold Pix, MdL
17:35 UhrWas ist natürlich? Was ist erlaubt?
Der Kormoran zwischen Umweltethik und Eigentumsfragen, natürlicher Entwickung und "Über"-Population mit
  • Dr. Wolfgang Fiedler, wiss. Mitarbeiter,
    Vogelwarte Radolfzell am Max-Planck-Institut
  • Reinhart Sosat, Referent für Arten- und Gewässerschutz, Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
Moderation: Siegfried Lehmann MdL


18:20 UhrRäuber und Beute: Wer reguliert wen?
Das Verhältnis zwischen Kormoran und
gefährdeten Fischarten
  • Dr. Andre Baumann,
    NABU-Landesvorsitzender
  • Dr. Hans-Johst Wetzlar, Fischereisachvertändiger,
    Regierungspräsidium Freiburg
Moderation: Dr. Gisela Splett, MdL


19:05 UhrWas ist sinnvoll? Was ist vertretbar?
Der Kormoran und seine Zukunft in Baden-Württemberg
  • Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
  • Wolfgang Kaiser, Referatsleiter Biotop-
    und Artenschutz am Ministerium Ländlicher Raum
Moderation: Reinhold Pix, MdL


19:50 UhrFazit: Reinhold Pix, MdL